Satzungskommission legt Ergebnisse vor
Die Satzungskommission zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung 2015 des FC Schalke 04 e.V. hat ihre Arbeit erfolgreich beendet und legt nun ihre Ergebnisse vor.
Die Kommission war aus der Mitgliederversammlung im Mai 2014 hervorgegangen. Damals hatten sich Vertreter verschiedener Fanorganisationen, Gruppierungen und Gremien des FC Schalke 04 e.V. dazu entschlossen, gemeinsam in einer Satzungskommission Vorschläge für Satzungsänderungen zu erarbeiten, die die zukünftigen Strukturen des eingetragenen Vereins stärken sollen.
Die Mitglieder der Kommission, Thorsten Altfeld, Manuel Bohnert, Jan Henke, Dr. Stephan Kleier, Roman Kolbe, Günther Reipen, Stefan Schorlemmer und Heiner Tümmers sowie Schalkes Vorstandsmitglied Peter Peters, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Jens Buchta sowie das Mitglied des Ehrenrates Prof. Klaus Bernsmann, verständigten sich in der ersten Sitzung im September 2014 auf die Arbeitsweise sowie Themenschwerpunkte und den Fahrplan der Beratungen.
In insgesamt vier Sitzungen erarbeitete die Kommission in sehr konstruktiven Gesprächen und sachlichen Diskussionen Vorschläge für neue Strukturen für den Ehrenrat, Wahlausschuss und Aufsichtsrat. Zudem berieten die Mitglieder über die Themen Mitgliedschaft und Arbeitsweise des Aufsichtsrates bzw. Vorstandes und sie nutzten die Neugestaltung der Satzung dazu, Schreibfehler zu entfernen sowie rechtliche Klarstellungen einzufügen.
Ergebnis der Kommission ist ein Antragspaket, von dem alle Beteiligten überzeugt sind, dass es dem FC Schalke 04 e.V. eine Struktur gibt, mit der er auch zukünftig stark aufgestellt ist.
Im Folgenden werden die Kompromisse sowie Veränderungen zur gegenwärtigen Satzung des Vereins dargestellt.
Rechts- und Verfahrensordnung/ Ehrenrat/ „Gemeinsamer Ausschuss“
Das Gremium Ehrenrat soll vor allem als Schlichter bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und dem Verein oder Vereinsorganen agieren. Ein neues Wahl- und Ernennungsverfahren soll dieses wichtige Vereinsorgan stärken. Die Zusammensetzung aus drei Mitgliedern ohne Befähigung zum Richteramt und zwei Mitgliedern mit Befähigung zum Richteramt ändert sich nicht. Zukünftig soll auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung jeweils eines der drei Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt direkt von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt werden. Dieses neue Verfahren entspricht vor allem dem Wunsch der Mitglieder des FC Schalke 04 e.V., den Ehrenrat direkt zu wählen.
Die beiden Mitglieder des Ehrenrates mit der Befähigung zum Richteramt würden, damit sie in ihrer Funktion als Richter unabhängig und frei arbeiten können, durch ein neues Gremium, den „Gemeinsamen Ausschuss“, auf fünf Jahre ernannt werden. Der „Gemeinsame Ausschuss“ bestünde aus zehn Mitgliedern. Jedes Organ des Vereins, also Aufsichtsrat, Vorstand, Wahlausschuss, Ehrenrat und Ehrenpräsidium, entsendet jeweils zwei Mitglieder in den „Gemeinsamen Ausschuss“. Die von einem Organ entsandten Vertreter sind an keine Weisungen gebunden. Die Ernennung von Mitgliedern des Ehrenrates durch den „Gemeinsamen Ausschuss“ bedarf jeweils einer Dreiviertelmehrheit. Die Unabhängigkeit des Gremiums, aber auch die fachliche Kompetenz sowie die Kontinuität innerhalb des Gremiums, werden gestärkt.
Die Rechts- und Verfahrensordnung des Vereins war bei den Beratungen ebenfalls Gegenstand von neuen Vorschlägen. Es wäre nun möglich, dass sich Mitglieder bei Verfahren durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Weiterhin soll die Regelung aufgehoben werden, dass ein Nichterscheinen bei einem Verfahren als Rücknahme der Beschwerde bewertet wird. Auch soll es nun Fristen geben, innerhalb derer der Ehrenrat Verfahren abschließt.
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss soll zukünftig aus acht Mitgliedern bestehen. Jährlich würden zwei Mitglieder von der Mitgliederversammlung auf vier Jahre direkt gewählt. Mit der Einführung dieses rollierenden Systems würde einem weiteren Anliegen der Mitglieder Rechnung getragen.
Um für noch mehr Transparenz in den Verfahren der Gremien zu sorgen, könnten zukünftig alle Mitglieder die Geschäftsordnung des Wahlausschusses sowie die des Ehrenrates einsehen.
Aufsichtsrat
Einer der größten Diskussionspunkte vor der vergangenen Mitgliederversammlung war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Dem Interesse des Aufsichtsrats, für den FC Schalke 04 e.V. durch die Möglichkeit, ein weiteres Mitglied zu kooptieren, weitere wichtige Partner zu generieren, stand das berechtigte Interesse der Mitglieder gegenüber, dass die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates weiterhin die Mehrheit im Gremium behalten sollen. Beim nun vorliegenden Entwurf ist es gelungen, beide Interessen zu vereinen. Der Aufsichtsrat würde zukünftig aus mindestens acht Mitgliedern bestehen: sechs von der Mitgliederversammlung direkt gewählte Mitglieder, ein Vertreter des Sportbeirates sowie ein vom Schalker Fan-Club Verband entsandtes Mitglied. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, dass der Aufsichtsrat zusätzliche Mitglieder kooptiert. Hat der Aufsichtsrat mehr als drei zusätzliche Mitglieder bestimmt, so würde das Gremium seine Beschlüsse künftig mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder und einer Mehrheit der anwesenden, von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder fassen. Mit dieser Regelung wäre gewährleistet, dass der Aufsichtsrat keine Entscheidungen gegen den Willen der von den Mitgliedern direkt gewählten Aufsichtsräte treffen kann. Die Kooptationen müssen weiterhin vom Wahlausschuss zugelassen werden. Kooptierte Mitglieder erhielten weiterhin erst drei Monate nach ihrer Kooptation Stimmrecht.
Weiterhin würden die Abstimmungsverfahren des Aufsichtsrates angepasst. Dem Aufsichtsrat soll es zukünftig unter anderem auch gestattet sein, Beschlüsse elektronisch, also per E-Mail, zu fassen. Derzeit ist dies unter anderem nur unter Zuhilfenahme von Telegrammen möglich.
Der Vorstand soll zukünftig einen etwas erweiterten Aktionsradius bekommen, um schneller auf Entwicklungen reagieren zu können. Diese Erweiterung geht selbstverständlich nicht mit einem Verlust von Kontrollmöglichkeiten des Aufsichtsrates einher. Der Aufsichtsrat soll zukünftig die Zuständigkeiten der Vorstände freier zuteilen können.
Abteilungen
Die Abteilungen des Vereins sind ein wichtiger Bestandteil der Vereinskultur. In den vergangenen Jahren haben sich die Abteilungen sportlich schnell und positiv entwickelt. Dieser Entwicklung trug die Kommission nun satzungstechnisch Rechnung. Durch Anpassungen der Satzung soll es den Abteilungen nun möglich sein, sich noch besser zu entwickeln. Dafür wurden vor allem bürokratische Hürden abgebaut.
Vereinsstruktur
In der derzeitigen Satzung des FC Schalke 04 e.V. gibt es keine ausdrückliche Regelung zu der Frage, wie über eine Ausgliederung des Lizenzspielbetriebes der Profimannschaft zu entscheiden wäre. Mit der von der Satzungskommission vorgeschlagenen Ergänzung im vorletzten Paragraphen der Satzung werden bestehende Unklarheiten beseitigt. Zudem soll festgeschrieben werden, dass die Zustimmung zur Ausgliederung des Lizenzspielbetriebs nur durch eine Dreiviertelmehrheit auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gegeben werden kann. Diese Änderung ist nach Ansicht aller Beteiligten ein klares Bekenntnis zur Struktur eines eingetragenen Vereins.
Mitgliedschaft/ Mitgliederversammlung
Bei den Regelungen im Zusammenhang mit der Protokollführung bei der Mitgliederversammlung sowie den Regelungen für die Leitung der Mitgliederversammlung für den Fall, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates verhindert ist, schlägt die Satzungskommission vor, dies klarer zu definieren. Diese vorgeschlagenen Regelungen dienen allein der Klarstellung und sollen der bestehenden Rechtsprechung Rechnung tragen.
Der FC Schalke 04 e.V. ist und bleibt ein Verein im Sinne des deutschen Vereinsrechtes. Die Mitglieder haben die Entscheidungsrechte im Verein. Mit diesen Rechten kommen aber auch Pflichten einher. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Regelung bezüglich einer möglichen Sonderumlage anzupassen.
Abschließend wurde vereinbart, dass sich noch vor der Mitgliederversammlung die Leitbildkommission aus den Jahren 2011 und 2012 wieder zusammensetzt. Ziel soll es sein, das bestehende Leitbild um die möglichen Punkte „Integrität“ und „Transparenz“ zu erweitern.
Die Mitglieder der Satzungskommission sind sich einig, dass der FC Schalke 04 e.V. mit diesen Änderungen der Satzung gestärkt in die Zukunft gehen kann. Über viele Änderungen wurde lange und intensiv diskutiert. Dennoch konnten alle Entscheidungen und Änderungsvorschläge am Ende einvernehmlich getroffen werden. Die Mitglieder der Satzungskommission bitten alle Mitglieder des FC Schalke 04 e.V., den vorgeschlagenen Änderungen auf der Mitgliederversammlung am 28. Juni 2015 ihre Zustimmung zu geben.
Die Anträge der Satzungskommission werden bis zum 7. Januar 2015 eingereicht und den Mitgliedern des Vereins fristgerecht im Mitgliedermagazin „Schalker Kreisel“ detailliert vorgestellt.
Florian Hartmann als Beauftragter für Mitgliederinteressen steht jederzeit bei Fragen zu den Vorschlägen der Satzungskommission zur Verfügung. Er ist per E-Mail unter florian.hartmann@schalke04.de erreichbar.