Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Schalker Fan-Club e.V.

Glück auf, liebe Mitglieder!

Diese AGB gelten für Fan-Fahrten mit dem Fan-Bus zu Auswärtsspielen des FC Schalke 04.
Bitte lest Euch diese Reisebedingungen vor Eurer Buchung sorgfältig durch!

§ 1 Reisebedingungen:

  1. Der Schalker Fan-Club Verband e.V., vertreten durch den Vorstand, Kurt-Schumacher-Str. 132/134 in 45881 Gelsenkirchen (kurz: SFCV), Telefon: 0209-3617200, E-Mail: mail@sfcv.de, ist Veranstalter und erbringt die Fan-Fahrt zu Auswärtsspielen des FC Schalke 04 e.V. als Dienstleister und direkter Vertragspartner des Kunden.
    Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV und füllen diese aus.
  2. Deutsches Recht findet Anwendung, es sei denn europarechtliche Vorschriften gehen zu Gunsten des Kunden zwingend vor.

§ 2 Reisebedingungen:

  1. Buchungen von Fan-Fahrten werden nur per E-Mail über das Buchungsformular für Fan-Fahrten auf der Internetseite des SFCV (www.sfc.de) entgegengenommen, sind für den Kunden unmittelbar verbindlich und führen nach Bestätigung durch den SFCV zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über die Fan-Fahrt. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den SFCV zustande, die grundsätzlich keiner Form bedarf, jedoch schriftlich erfolgen soll, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.
    Der SFCV informiert den Kunden bei der Buchung über die genaue Abfahrtszeit.
  2.  Nach den gesetzlichen Vorschriften in § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht; dies gilt auch dann, wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist. 

§ 3 Leistung:

  1. Der SFCV schuldet die Erbringung der in der Reisebestätigung angegebene Leistung. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem SFCV und sollen zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen.
  2. Die notwendigen Änderungen von wesentlichen Leistungen sind gestattet, soweit sie vom SFCV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und, soweit sie nicht erheblich sind und die Fan-Fahrt nicht wesentlich beeinträchtigen.
  3. Grundsätzlich sind alle Angaben zur Dauer der Fan-Fahrten immer geschätzte ca.-Angaben.
  4. Fan-Fahrten sind wetter- und witterungsunabhängig. Daher besteht kein Recht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages. 
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch die Wetter- und/oder Witterungsgründe der Körper, die Gesundheit oder das Eigentum des Kunden so erheblich beeinträchtigt werden würde, dass die Durchführung für den Kunden und seiner Teilnehmer objektiv nicht zumutbar wäre. Für einen derartigen Fall bleibt es dem SFCV und dem Kunden vorbehalten, den Vertrag über die Fan-Fahrt ordentlich oder außerordentlich zu kündigen, wenn die Umstände bei Leistungsbeginn bereits vorliegen oder zum Leistungszeitpunkt objektiv zu erwarten sind. 

§ 4 Leistungserbringung und Zahlung:

  1. Der gesamte Reisepreis ist nach bestätigter Anmeldung mittels erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat sofort zu entrichten.
  2. Leistet der Kunde den Reisepreis nicht bzw. nicht vollständig und/oder widerruft er die erteilte SEPA-Lastschrift, so ist der SFCV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu verlangen.
  3. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung und Teilnahme an der Fan-Fahrt besteht nur bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises.

§ 5 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  1. Erscheint der Kunde zur jeweiligen Fan-Fahrt nicht und nimmt die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise ohne Kündigung des Vertrages nicht in Anspruch, ohne dass dies vom SFCV zu vertreten und der SFCV zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  2. Es gilt die gesetzliche Regelung des § 615 S. 1 und 2 BGB. Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Der SFCV hat sich jedoch auf die Vergütung seine ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen, sowie eine Vergütung, die der SFCV durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

§ 6 Kündigung

Die Vorschriften zum gesetzlichen Kündigungsrecht finden Anwendung.

§ 7 Haftung des SFCV

  1. Eine Haftung des SFCV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit der Schaden vom SFCV nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 
  2. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Dem Kunden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

§ 8 Rücktritt des SFCV wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der SFCV kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zur Durchführung der Fan-Fahrt zurücktreten. Der SFCV ist verpflichtet, die Absage dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Fan-Fahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Der Kunde erhält seine geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der SFCV kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des SFCV nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
Soweit als gesetzlich möglich, wird als Gerichtsstand der Sitz des SFCV vereinbart.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der SFCV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
Auf die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr wird hingewiesen.

(Stand: Januar 2020)

Unsere Partner
Bleker Gruppe

Anlagentechnik Metzenroth R+V Versicherung Köln - Generalagentur Martin Rittau MARKENmerch GmbH & Co. KG